3.1. Präsentation von Produkten und Business-Möglichkeiten durch Clubmitglieder mit dem Status Verbraucher und unabhängige Vertriebspartner

3.1.1. Die vom Clubmitglied weitergegebenen Informationen über die von Coral Club angebotenen Business-Möglichkeiten sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten müssen korrekt und vollständig sein und mit den offiziellen Informationen von Coral Club übereinstimmen. Ein unabhängiger Vertriebspartner darf weder Angaben verbreiten, die nicht bestätigt werden können, noch unerfüllbare Versprechen geben. Er darf bei der Vorstellung von attraktiven Vertriebsmöglichkeiten keine unwahren oder irreführenden Angaben machen.

3.1.2. Das Clubmitglied verpflichtet sich, keine unehrlichen, betrügerischen oder irreführenden Rekrutierungspraktiken anzuwenden.

3.1.3. Das Clubmitglied verpflichtet sich, keine irreführenden, übertriebenen oder falschen Angaben zu Coral Club Produkten zu machen und bei der Beschreibung von Coral Club Produkten keine Begriffe zu verwenden, die nicht der aktuellen bei Coral Club verwendeten Terminologie entsprechen. Insbesondere ist es dem Clubmitglied nicht gestattet, Coral Club Produkten heilende Eigenschaften zuzuschreiben und sie mit Medikamenten gleichzusetzen.

3.1.4. Es ist untersagt, Schriftsätze über die Behandlung von schweren Krankheiten mit Hilfe von Nahrungsergänzungsmitteln zu veröffentlichen sowie direkte und indirekte Heilungsbeispiele zu nennen.

3.1.5. Dem Clubmitglied ist es untersagt, falsche Informationen über Qualität, Wirkung, Verfügbarkeit, Zahlungs- und Lieferbedingungen von Coral Club Produkten zu verbreiten.

3.1.6. Dem Clubmitglied ist es untersagt, Coral Club Produkte um- oder neu zu verpacken, Etiketten auszutauschen bzw. auf sonstige Art und Weise gelieferte Coral Club Produkte zu verändern.

3.1.7. Das Clubmitglied hat sich mit falschen Vergleichen mit anderen Unternehmen zurückzuhalten, um seine Gesprächspartner nicht irrezuführen. Die Vergleichskriterien sollten auf nachweisbaren Tatsachen basieren. Dem Clubmitglied ist es nicht gestattet, direkt oder indirekt falsche Angaben zu anderen Unternehmen bzw. deren Produkten zu machen.

3.1.8. Der unabhängige Vertriebspartner ist nicht berechtigt, seine Einkünfte zwecks Manipulation von anderen unabhängigen Vertriebspartnern oder Verbrauchern von Coral Club offenzulegen. Über das Einkommen darf nur verallgemeinert und mit Angabe der jeweiligen Ränge und dazugehörigen Vergütungshöhen gesprochen werden.

3.1.9. Bei der Vorstellung von Coral Club Produkten und Business-Möglichkeiten ist es untersagt, für andere Firmen, Organisationen oder Personen, die keinen Bezug zu Coral Club haben, zu werben. Dem Clubmitglied ist es nicht gestattet, ohne Absprache mit Coral Club Literatur und andere Materialien, die für diverse andere religiöse, politische, kommerzielle oder öffentliche Organisationen werben bzw. auf eine Verbindung zu Coral Club hindeuten, zu verwenden.

3.1.10. Es ist nicht gestattet, Ressourcen, Techniken und Kanäle (Webportale für Arbeitgeber, Anzeigen im Internet und in der Presse etc.) für die Rekrutierung von potenziellen Verbrauchern oder unabhängigen Vertriebspartnern zu verwenden.

3.1.11. Ein Clubmitglied, das in seiner Arbeit mit Verbrauchern elektronische und andere Testgeräte einsetzt, hat bei der Schaltung von Anzeigen sowie in allen für die Öffentlichkeit bestimmten Beschreibungen das von ihm angewandte Testverfahren korrekt zu bezeichnen – und zwar als „Test von Verbrauchern“. Es ist untersagt, für dieses Verfahren Bezeichnungen wie „Diagnostik“, „Screening“, „Behandlung“ bzw. andere Begriffe, die als rein medizinische Verfahrensbezeichnungen bekannt sind und somit für Verbraucher und Interessierte irreführend sein könnten, zu verwenden.

3.1.12. Im Rahmen seiner Tätigkeit mit Coral Club ist es dem Clubmitglied untersagt, Diagnosen zu stellen. Es wird empfohlen, bei den mit Hilfe von elektronischen und anderen Testgeräten erzielten Testergebnissen den Hinweis „Beraterempfehlung“ zu verwenden.


3.2. Werbung und Business-Entwicklung

3.2.1. Der unabhängige Vertriebspartner verpflichtet sich, in seiner Vertriebstätigkeit die von Coral Club angebotene und zugelassene Literatur sowie andere Informations- und Werbematerialien zu verwenden.

3.2.2. Das Clubmitglied ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung von Coral Club die von Coral Club erstellten Druck-, Audio- und Videomaterialien vollständig oder teilweise zu kopieren, nachzudrucken, in irgendeiner Weise zu bearbeiten, zu ergänzen oder zu ändern. Alle von Coral Club herausgegebenen bzw. zugelassenen Informations- und Werbematerialien sind sowohl durch registrierte als auch durch nicht registrierte Schutzrechte (Copyright) urheberrechtlich geschützt und gelten als Eigentum von Coral Club bzw. der entsprechenden Autoren.

3.2.3. Die Verwendung von Logos, Marken- oder Firmennamen auf Visitenkarten oder anderen personalisierten Werbematerialien des Clubmitglieds muss in voller Übereinstimmung mit den Richtlinien auf der Coral Club Website erfolgen.

3.2.4. Das Clubmitglied darf die Bezeichnungen von Coral Club Produkten, die Markennamen und andere Kennzeichnungen in den von ihm, in seinem Namen bzw. in seinem Auftrag erstellten Video- oder Audioaufzeichnungen weder erwähnen noch dafür Werbung machen, es sei denn, die Verwendung der Aufzeichnung wurde von Coral Club ausdrücklich genehmigt.

3.2.5. Dem Clubmitglied ist nicht gestattet, ohne das schriftliche Einverständnis von Coral Club Aufzeichnungen, in denen Produktnamen, Business-Möglichkeiten oder Arbeitsmethoden von Coral Club erwähnt, beworben oder auf eine andere Art und Weise direkt oder indirekt bekannt gemacht werden, für eine Ausstrahlung im Fernsehen weiterzugeben. Andernfalls behält sich Coral Club das Recht vor, die entstandenen Reputationsschäden sowie direkte und indirekte Verluste von diesem Clubmitglied vor Gericht einzuklagen.

3.2.6. Dem Clubmitglied ist nicht gestattet, zwecks Ausbau seiner Struktur Werbeanzeigen für Coral Club Produkte oder Dienstleistungen in den Medien zu schalten sowie andere Werbemöglichkeiten zu nutzen, auch mit Verwendung von technischen Mitteln (z. B. Lautsprecheransagen), Massenmedien, Telemarketing, Radio, Fernsehen, Faxversand, Social Media, E-Mails, Newslettern und allen anderen Arten von Werbung, die ohne persönlichen Kontakt zum Interessenten möglich wäre.

3.2.7. Falls Medienvertreter an einem Interview mit einem Clubmitglied sowie an Informationen über Produkte und Aktivitäten von Coral Club interessiert sind, ist das Clubmitglied verpflichtet, dem Medienvertreter zu empfehlen, sich mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen, und die PR-Abteilung von Coral Club über die Tatsache einer solchen Anfrage zu informieren: pr@coral-club.com. Wir schätzen das Interesse an unseren Produkten und Business-Möglichkeiten sehr, dennoch ist allein Coral Club berechtigt, Interviews zu geben und für Coral Club sowie für seine Produkte zu werben.

3.2.8. Bei Veröffentlichung von Werbung im Internet hat das Clubmitglied die Unternehmensregeln und -vorschriften für Werbung einzuhalten. Diese sind hier beschrieben: Abschnitt 4.

3.2.9. Neben der Einhaltung von Unternehmensstandards hat sich das Clubmitglied bei der Produktwerbung und beim Aufzeigen der geschäftlichen Chancen strikt an die Gesetze des Landes, in dem es tätig ist, sowie an andere relevante Gesetze zu halten. Das Clubmitglied ist selbst für die Ermittlung der für ihn und seine Tätigkeit relevanten Rechtsvorschriften verantwortlich.

3.2.10. Die Verwendung von Coral Club Handelsnamen, Warenzeichen, Logos und deren Faksimiles ist ausschließlich unter strenger Einhaltung von Branding-Empfehlungen erlaubt. Logos und anderes geistiges und betriebliches Eigentum – dazu gehören der Name „Coral Club“, verschiedene Warenzeichen, Unternehmensmarken und Servicezeichen, die bei der Kennzeichnung von Produkten, Dienstleistungen und für verschiedene Arten von Etiketten verwendet werden – sind das ausschließliche Eigentum von Coral Club bzw. dessen Tochtergesellschaften. Diese haben das Recht, die Nutzungserlaubnis nach eigenem Ermessen jederzeit zu widerrufen.

3.2.11. Unabhängige Vertriebspartner dürfen die Werbematerialien von Coral Club ausschließlich für die Ausübung ihrer Tätigkeit als unabhängige Vertriebspartner von Coral Club verwenden.


3.3. Werbematerialien, die nicht von Coral Club hergestellt wurden:

3.3.1. Der Verkauf, die Vorführung und die Werbung für nicht von Coral Club selbst herausgegebene Werbematerialien auf von unabhängigen Vertriebspartnern organisierten Veranstaltungen bedürfen der Abstimmung mit Coral Club.

3.3.2. Der Verkaufspreis für die nicht von Coral Club herausgegebenen Werbematerialien für unabhängige Vertriebspartner soll den aktuell gültigen Preisen für vergleichbare Werbematerialien entsprechen.


3.4. Die Arbeit des unabhängigen Vertriebspartners mit seiner Vertriebsstruktur

3.4.1. Der unabhängige Vertriebspartner ist dafür verantwortlich, Verbraucher seiner ihm unterstehenden Struktur über die Verwendung von Produkten, Aktionen, Neuheiten, Rabattprogrammen, Unternehmensregeln und Abwicklung von Bestellungen von Coral Club sowie bei allen sonstigen Fragen rund um Coral Club Produkte und das Business zu unterstützen.

3.4.2. Der unabhängige Vertriebspartner darf nicht an Vertriebstätigkeiten der ihm untergeordneten unabhängigen Vertriebspartner teilnehmen bzw. sich in diese ohne deren Einverständnis einmischen. Die Zusammenarbeit soll auf Grundlage von gegenseitigem Respekt und Partnerschaft beruhen.

3.4.3. Dem unabhängigen Vertriebspartner wird empfohlen, jegliche in seiner Vertriebsstruktur begangenen Verstöße gegen die Unternehmensregeln über die bestehenden Kommunikationskanäle an Coral Club zu melden.

3.4.4. Serienregistrierung von neuen Clubmitgliedern ohne die darauf folgende Aufgabe von Bestellungen gilt als ethischer Verstoß. Der verantwortliche Vertriebspartner kann in diesem Falle von Coral Club sanktioniert werden.


3.5. Haftung unabhängiger Vertriebspartner für Schulungen von Coral Club Mitgliedern

Einige der Aufgaben des unabhängigen Vertriebspartners bestehen darin, den Clubmitgliedern das Gesundheitskonzept von Coral Club näherzubringen, sein eigenes wie auch das Wohlbefinden der Menschen um ihn herum zu fördern sowie Business-Beziehungen aufzubauen auf Basis der Coral Club Werte: Frieden, Liebe, Respekt und Einheit auf selbstloser Basis.

3.5.1. Zu den Pflichten eines unabhängigen Vertriebspartners gehört es, Verbrauchern und ihm unterstehenden Vertriebspartnern Folgendes zu vermitteln:


3.5.2. Schulungen sowie Vermittlung von Kenntnissen und praktischen Erfahrungen sollen auf uneigennütziger Basis entgeltfrei erfolgen. Unabhängige Vertriebspartner sind nicht berechtigt, kostenpflichtige Schulungen, Trainings, sogenannte Challenges oder Coaching-Sitzungen weder als Online- noch als Präsenzveranstaltungen durchzuführen.

3.5.3. Nach Absprache mit dem Ethikrat von Coral Club kann ein unabhängiger Vertriebspartner Gebühren für die Durchführung von Schulungsveranstaltungen erheben, wenn ihm dabei zusätzliche Kosten entstehen (z. B. Miete für die Räumlichkeiten, Erstellung von Informationspaketen für die Teilnehmer, Kaffeepausen usw.).

3.5.3.1. In diesem Fall wendet sich der unabhängige Vertriebspartner an Coral Club zwecks Organisation der Zahlungen für die Teilnahme an der Veranstaltung. Übersteigt die Summe der eingenommenen Teilnahmegebühren die Kosten für die Organisation der Veranstaltung, sind die Überschüsse zur Aufbewahrung an Coral Club abzuführen. Es besteht dabei die Möglichkeit, diese Gelder für die nächste Veranstaltung des unabhängigen Vertriebspartners zu verwenden.

3.5.4. Gegen unabhängige Vertriebspartner, die kostenpflichtige Schulungen, Trainings und sonstige Veranstaltungen durchführen, behält sich Coral Club das Recht vor, die in Abschnitt 10 der Unternehmensregeln genannten Strafen zu verhängen.