Coral Club ist eine internationale Marke und steht für qualitativ hochwertige Produkte, für die sich Menschen entscheiden – denn sie streben einen gesundheitsbewussten Lebensstil, Vitalität und ein langes, erfülltes Leben an. Clubmitglieder werden zu Vertriebspartnern von Coral Club, weil sie sich darüber hinaus finanzielles und berufliches Wachstum wünschen und die einzigartige Gelegenheit ergreifen: die Gründung eines eigenen Business – und das mit einem minimalen Startkapital!

2.1. Vom Clubmitglied zum Coral Club Vertriebspartner

2.1.1. Jeder kann Coral Club Mitglied werden. Man muss dabei die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Unternehmensregeln einhalten.

2.1.2. Jede Person, die sich bei Coral Club registriert, erhält eine Club-Nummer. Um Clubmitglied zu werden, muss nur eine Bedingung erfüllt werden: Innerhalb von 90 Kalendertagen ab der Registrierung muss eine Bestellung im Wert von mindestens 12 Bonuspunkten getätigt und bezahlt werden.

2.1.3. Eine Person kann nur dann ein unabhängiger Vertriebspartner werden, wenn sie sich entsprechend der geltenden Steuerrechtsordnung beim Finanzamt angemeldet hat.

2.1.4.Für die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit mit Coral Club ist das für die Geschäftsfähigkeit gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter zu beachten. Das erforderliche Alter kann je nach Land, in dem die Tätigkeit betrieben wird, variieren.

2.1.5. Ein unabhängiger Vertriebspartner betreibt sein Business selbstständig und ist für die Übermittlung von Angaben zur Höhe seines Einkommens aus seiner Vertriebstätigkeit an das Finanzamt und an andere Behörden entsprechend den in seinem Land geltenden Gesetzen persönlich verantwortlich.

2.1.6. Jegliche Unterstützung von unabhängigen Vertriebspartnern durch Informationen hat beratenden Charakter und wird in einem von Coral Club festgelegten Umfang gewährt.


2.2. Vertriebstätigkeit von Eheleuten und nahen Verwandten

Ein unabhängiger Vertriebspartner darf nur eine aktive Club-Nummer/einen aktiven Vertrag mit Coral Club haben.

2.2.1. Falls Familienangehörige (Ehegatten, Partner in eheähnlichen Gemeinschaften mit gemeinsamem Haushalt, Eltern, Kinder, Geschwister) an Vertriebsaktivitäten beteiligt sind, hat ein Familienmitglied das andere Familienmitglied als Empfehlungsgeber anzugeben.

2.2.2. Schließen zwei unabhängige Vertriebspartner miteinander eine Ehe, behalten sie ihre Positionen in der bereits vorhandenen Struktur.

2.2.3. Im Falle einer Scheidung kann Coral Club auf Wunsch eines Ehegatten und mit Einverständnis des anderen Ehegatten (wenn die Ehegatten in der Struktur untereinander stehen) deren Club-Nummern (CCI-ID) vertauschen.

2.2.4. Im Falle einer Scheidung von Eheleuten, die beide eine Coral Club Vertriebstätigkeit ausüben, werden den beiden neue, eigenständige Club-Nummern (CCI-ID) zugeteilt. Die unter der ehemaligen gemeinsamen Club-Nummer erzielten Einnahmen werden zwischen den beiden in gleichen Teilen bzw. nach Ermessen von Coral Club aufgeteilt (gilt für Ehepaare, die unter einer gemeinsamen Club-Nummer registriert waren).


2.3 Geschäftsbeziehungen zwischen Empfehlungsgeber und unabhängigem Vertriebspartner

2.3.1. Die Geschäftsbeziehung zwischen einem unabhängigen Vertriebspartner und seinem Empfehlungsgeber bildet die Grundlage des Marketingplans. Dementsprechend sind die Unternehmensgrundsätze und -regeln so gestaltet, dass die Rechte des Empfehlungsgebers geschützt werden. Ein Wechsel des Empfehlungsgebers vonseiten des unabhängigen Vertriebspartners unter Umgehung von Punkt 2.3.3 ist nicht erlaubt.

2.3.2. Zum Schutz der Rechte des Empfehlungsgebers ist der unabhängige Vertriebspartner nicht berechtigt, einem anderen unabhängigen Vertriebspartner direkt oder indirekt vorzuschlagen, ihm zu raten, ihn zu motivieren oder in irgendeiner Weise zu beeinflussen bzw. zu versuchen ihn zu überzeugen, den Empfehlungsgeber bzw. die Struktur zu wechseln.

2.3.3. Ein Clubmitglied, sowohl im Status des Verbrauchers als auch im Status des Vertriebspartners, hat das Recht, den Empfehlungsgeber zu wechseln, wenn keine persönlichen Bestellungen innerhalb von 12 Kalendermonaten getätigt worden sind. Das gilt auch für die Einkäufe über Club-Nummern (CCI-ID) von Eheleuten, Partnern in eheähnlichen Gemeinschaften mit gemeinsamem Haushalt, Eltern, Kindern, Geschwistern.

Ein Clubmitglied, das den Empfehlungsgeber gemäß den Unternehmensregeln wechseln möchte, muss einen Antrag zur Sperrung seiner Club-Nummer (CCI-ID) stellen und den Grund für die Sperrung angeben: „Wechsel des Empfehlungsgebers“. Nach 12 Kalendermonaten Inaktivität kann das Clubmitglied einen Antrag auf Wechsel des Empfehlungsgebers stellen. Wechselt ein Clubmitglied zu einem neuen Empfehlungsgeber, so vollzieht es diesen Strukturwechsel alleine. Die unter ihm eingetragenen Clubmitglieder verbleiben in der alten Struktur.

2.3.4. Ehegatten haben das Recht auf Wechsel des Empfehlungsgebers, wenn innerhalb von 12 Kalendermonaten mit keiner der beiden Club-Nummern (CCI-ID) Einkäufe getätigt wurden.

2.3.5. Ein Wechsel des Empfehlungsgebers, der eine Verletzung von Punkt 2.3.3 darstellt, gilt als Neuregistrierung.

2.3.6. Eine Neu- bzw. Doppelregistrierung liegt vor, wenn:


2.3.7. Bei der Feststellung einer Neuregistrierung wird die betroffene Struktur wie folgt angepasst:


2.3.8. Coral Club behält sich das Recht vor, gegen den Initiator (in dessen Struktur sich Clubmitglieder neu registriert haben) und/oder gegen Clubmitglieder, die sich neu registriert haben, Geldbußen zu verhängen:


Die o. g. Beträge werden von den errechneten Bonuspunkten abgezogen.


2.4 Übertragung des Rechts auf Ausübung der Vertriebstätigkeit. Erbrecht.

Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus der Vertriebstätigkeit bedarf zwingend der Zustimmung von Coral Club. Ein Clubmitglied kann sich mit dem nach geltendem Gesetz abgefassten Erbschein an Coral Club wenden. Fehlt der erwähnte Erbschein, müssen Familienmitglieder und/oder Coral Club Leader zwecks Ermittlung des Erben die Initiative ergreifen und einen entsprechenden Antrag auf Erbenermittlung bei Coral Club stellen. Als Erstes werden gesetzliche Erben der 1. Ordnung ermittelt. Sollten keine Erben der 1. Ordnung vorhanden sein, kommen die Erben der 2. und folgenden Ordnungen in Betracht. Der gesetzliche Erbe wird von Coral Club auf Grundlage des gestellten Antrags und nach geltendem Erbrecht bestimmt.

Die Club-Nummer (CCI-ID) des verstorbenen Clubmitglieds des Rangs Smaragd-Direktor und darunter (berücksichtigt wird der höchste offene Rang in den letzten 6 Monaten) überträgt Coral Club dem Erben durch die Umschreibung auf seinen Namen.

Ab dem Rang Diamant-Direktor und höher wird die Club-Nummer (CCI-ID) des verstorbenen Clubmitglieds nicht unmittelbar an den Erben übertragen. Diese Club-Nummer behält Coral Club ein (Eigenumsatz und Gruppenumsatz) und kümmert sich um die Aufrechterhaltung der Direktoren-Einstufung des Erblassers (Eigenumsatz und Gruppenumsatz). In diesem Fall muss der Erbe Coral Club beitreten, den Status „Vertriebspartner“ erwerben und mit dem Aufbau einer eigenen Struktur beginnen. Dabei erhält der Erbe in den ersten 12 Kalendermonaten jeden Monat die volle Vergütung (Bonusscheck) des Erblassers sowie seine eigene Vergütung.

Im 2. Jahr (vom 13. bis einschließlich 24. Kalendermonat) erhält der Erbe monatlich exakt den halben Betrag der Vergütung des Erblassers sowie seine eigene Vergütung.

Vom 3. bis zum 5. Jahr (vom 25. bis einschließlich 60. Kalendermonat) erhält der Erbe monatlich neben seiner Vergütung zusätzlich eine Vergütung in zweifacher Höhe wie die seiner Vergütung zu Lasten und im Rahmen der Vergütung des Erblassers.

Ab dem 6. Jahr (ab dem 61. Kalendermonat) erhält der Erbe monatlich neben seiner Vergütung zusätzlich eine Vergütung in gleicher Höhe wie die seiner Vergütung zu Lasten und im Rahmen der Vergütung des Erblassers.


2.5. Aufrechterhaltung des aktiven Vertriebspartner-Status

Um den Vertriebspartner-Status in einem aktiven Zustand zu halten, muss der unabhängige Vertriebspartner mindestens 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate lang die Anforderungen für den Direktor-Rang erfüllen. Ein unabhängiger Vertriebspartner, der den Rang des Direktors 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate nicht halten kann, wird in den Status „Verbraucher“ zurückgestuft. Um den Vertriebspartner-Status wiederzuerlangen, muss der Vertriebspartner den Vertriebspartner-Status im persönlichen Bereich auf der Coral Club Website erneut beantragen. Nach Abzug des Betrags von 30,00 EUR erhält der neue Vertriebspartner das Vertriebspartner-Kit. Ein unabhängiger Vertriebspartner hat das Recht, von der Vertriebspartnerschaft zurückzutreten. Zu diesem Zweck muss ein Antrag auf Beendigung der Vertriebspartnerschaft ausgefüllt und bei Coral Club registriert werden.

2.5.1. Werden 12 oder mehr aufeinanderfolgende Monate lang keine persönlichen Einkäufe getätigt, wird die Club-Nummer des Mitglieds deaktiviert und seine gesamte Struktur auf einen Partner im höheren Rang übertragen.

2.5.2. Die Club-Nummer kann durch einen beliebigen Einkauf, für den Bonuspunkte gutgeschrieben werden, aktiviert werden. Die frühere Struktur wird jedoch nicht an das Clubmitglied zurückgegeben.


2.6. Unabhängige Vertriebspartner und das automatische Auswahlsystem für die Verteilung von neuen Clubmitgliedern

2.6.1. Das automatische Auswahlsystem ist ein Service von Coral Club. Hierbei wird neuen Clubmitgliedern, die ohne Empfehlungsgeber Coral Club beigetreten sind, automatisch ein Partner als Berater zugeordnet.

2.6.2. Um an das automatische Auswahlsystem angeschlossen zu werden, muss ein unabhängiger Vertriebspartner:


Achtung! Die Bedingungen für selbstständige Vertriebspartner, um als Empfehlungsgeber in das automatische Auswahlsystem aufgenommen zu werden, können je nach Land variieren.

2.6.3. Unabhängigen Vertriebspartnern ab dem Rang Smaragd-Direktor und höher, die die Voraussetzungen erfüllen, werden automatisch neue Clubmitglieder zugeteilt, die keinen Empfehlungsgeber haben.

2.6.4. Bedingungen für die Zuweisung neuer Clubmitglieder über das automatische Auswahlsystem, die monatlich bestätigt werden müssen:

2.6.5. Stellt Coral Club fest, dass ein Vertriebspartner keinen Kontakt mit dem neuen Clubmitglied innerhalb der festgesetzten Frist aufgenommen hat, wird dieser von der Teilnahme des automatischen Auswahlsystems von neuen Clubmitgliedern für die Dauer von 1 Jahr ausgeschlossen.

2.6.6. Verstößt ein Vertriebspartner gegen die Unternehmensregeln, behält sich Coral Club das Recht vor, ihn ohne weitere Begründung und Benachrichtigung vom automatischen Auswahlsystem auszuschließen.

2.6.7. Nominale Clubmitglieder können nicht am automatischen Auswahlsystem teilnehmen.

*Nominaler Vertriebspartner – ein Clubmitglied mit dem Status „Vertriebspartner“, das jedoch faktisch keine Tätigkeit zum Strukturaufbau, zur Schulung oder Motivation ausübt.

Die Nummer eines nominalen Vertriebspartners wird verwendet, um Ränge von upline Vertriebspartnern künstlich aufrechtzuerhalten.

Als nominal gelten außerdem zweite und weitere Clubnummern, die auf denselben Vertriebspartner registriert sind sowie Vertriebspartner, die noch nicht volljährig sind.